Testamentsvollstreckung

Als Testamentsvollstrecker mit Zertifikat der EBS Universität biete ich fundierte Kenntnis und Erfahrung in der Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen. Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges und unentbehrliches erbrechtliches Instrumentarium, mit dem sichergestellt werden kann, daß ihr letzter Wille tatsächlich durchgeführt wird. So können Sie mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung zu Lebzeiten Verantwortungsbewusstsein für ihr Hab und Gut übernehmen und zwar über ihren Tod hinaus.

In einem von mir als Notar beurkundeten Testament darf ich (wegen möglicher Interessenkonflikte) nicht als Testamentsvollstrecker benannt werden.

Gründe für die Anordnung
der Testamentsvollstreckung

Arbeitsentlastung

Die Nachlassabwicklung ist in der Regel aufwendig: Sicherung des Nachlasses, Sichtung aller Unterlagen, Wohnungsauflösung, Erstellung des Nachlassverzeichnisses, Klärung aller privater und geschäftlicher Vertragssituationen, Erfüllung von Auflagen und Verbindlichkeiten, Konten- und Grundstücksumschreibungen. Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung werden ihre Erben hiervon entlastet.

Vereinfachung und Zentralisierung

Erbt mehr als eine Person, so liegt eine Erbengemeinschaft vor. Die Erbengemeinschaft ist genötigt sich in unzähligen Details abzustimmen, denn nun ist alles Gesamteigentum und das bedeutet auch eine gemeinschaftliche Verwaltung.

Bei der Testamentsvollstreckung laufen die Fäden in einer Person zusammen. Dies erleichtert auch Dritten die Aufgabe, weil sie sich nicht mit jedem einzelnen Mitglied der Erbengemeinschaft verständigen müssen.

Friedensstiftung

Uneinigkeit der Erben führt zu Streit und Stillstand: wichtige Entscheidungen können nicht getroffen werden. Fürchten Sie Streit zwischen ihren Erben, ist die Testamentsvollstreckung geeignet, zur Entschärfung des Konfliktpotenzials beizutragen. Dies gilt insbesondere wegen der Verlagerung der Verfügungsbefugnis auf den Testamentsvollstrecker und seiner im Gesetz verankerten Pflicht zur Objektivität und Neutralität.

Qualifikation und Kompetenz

Kaum eine Nachlassabwicklung ist einfach. Unser Recht ist kompliziert, überall liegen Fallstricke. Als Laie braucht es Zeit und Nerven, sich mit geltendem Recht auseinander zu setzen. Als qualifizierter Testamentsvollstrecker biete ich Ihnen meine Kompetenz und Erfahrung in allen erforderlichen Belangen an.

Umsetzung Ihres letzen Willens

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers übernehmen Sie Verantwortung für ihr Vermögen. Mit dieser rechtzeitigen Verfügung stellen Sie sicher, daß ihr Testament in ihrem Sinne umgesetzt wird.


Ein Testamentsvollstrecker kann zum Beispiel für die Verwaltung digitaler Daten bestimmt werden.

Digitaler Nachlaß

Manch älterer Mensch fängt im Alter an persönliche und intime Dinge, wie zum Beispiel Fotos oder Briefe aufzuräumen und zu vernichten. Dinge, an denen ihr Herz hängt, werden zu Lebzeiten verschenkt, damit es im allgemeinen Chaos später nach dem Tod nicht verloren geht und in die richtigen Hände gelangt.

Was passiert mit unserer digitalen Welt, wenn schon längst alles auf dem eigenen Rechner gelöscht ist? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn wichtige Passwörter unbekannt sind? Für manche Menschen mag das eine rein theoretische Frage sein.

Was passiert mit „Clouds“ oder mit Anmeldedaten? Was passiert mit digitalen Bildern, Texten, privaten Daten, die wir zu Lebzeiten nur mit engsten Freunden und nicht mit der ganzen Welt geteilt haben? Können meine Erben darauf zugreifen? Und was benötigen Erben; reicht der Erbschein, wenn Firmen gar nicht in Deutschland ansässig sind?

Eine allgemeine Antwort gibt es im Moment nicht. Denn in der digitalen Welt treffen viele verschiedene Gesetze und Interessen aufeinander: Erbrecht, Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, welche auch nach dem Tod wirksam sind, kollidieren teilweise gegenseitig und teilweise mit den Interessen von internationalen Milliarden-Unternehmen.

Um es bildhaft zu formulieren: Erbe ich einen Safe, für den ich weder Schlüssel noch Code besitze, dann engagiere ich einen Schlosser, der mir den Safe mit dem Schweißgerät öffnet. Denn die Besitzverhältnisse sind eindeutig.

In der digitalen Welt kann das anders sein. Die digitale Welt ist international. Es gelten teilweise andere Denkmodelle, andere Verwaltungsstrukturen, andere Gesetzesgrundlagen. Die Rechtsunsicherheit ist groß.

Digitale Vollmacht

Aus diesem Grund ist die persönliche Vorsorge unerlässlich. Zum Beispiel kann ein Testamentsvollstrecker mit dem Aufgabenbereich „Verwaltung digitaler Daten“ betraut werden (z. B. Online-Banking; online Zugangsdaten für Versicherungen; Online-Verträge, welche nur mit Passwort eingesehen werden können etc.).

Es stellen sich immer wieder die gleichen Fragen: Was darf bleiben und was möchte ich „mit ins Grab nehmen“? Diese wichtigen Fragen entscheiden Sie selbst.

Ihr Rechtsanwalt und Notar
Philipp Wolfrum